AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen: für Planwagenfahrten (Fahrzeugmiete) mit Gerold Lübke – Luiter Str.10 – 47506 Neukirchen-Vluyn.

§1 Sie schließen hier einen Werkvertrag §631 BGB ab, über eine Trecker-Planwagenfahrt (Fahrzeugmiete)  ab.

§2 Zahlung: Die Zahlung kann per Vorkasse erfolgen oder bar vor Ort bezahlt werden, auch ein Mix aus beidem ist möglich. Auf Rechnung arbeiten wir nicht. Sie können natürlich auch eine Rechnung bekommen, mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Dazu brauchen wir die genauen Daten, um eine ordentliche Rechnung zu erstellen.

§3 Änderung des Vertrages: Eine Änderung des Vertrages ist nur in schriftlicher Form möglich. Das bitte entweder per Post oder per E-Mail an info@gerryhandel.de zu uns senden. Mündliche Absprachen machen wir nicht und haben keine Gültigkeit. Eine Adressänderung wie z. B. der Start oder Zieladresse ist leider aus planerischer Sicht nicht immer möglich und für uns sehr aufwendig. Eine Prüfung und oder Änderung ist auch deswegen kostenpflichtig. Wir berechnen pauschal zwischen 10 und 20 €, auch wenn diese Prüfung erfolglos war. Eine Verlängerung der Fahrzeit ist theoretisch auch spontan möglich, muss und darf nur über unser Büro laufen. Wir prüfen ob wir eine Anschlusstour haben usw. und nichts gegen eine Verlängerung spricht! Eine Umbuchung unter 2 Monate vor Termin, ist leider nicht möglich! Für eine Umbuchung berechnen wir 20€, diese muss schriftlich erfolgen.

§4 Kaution: Es ist möglich, dass wir für die Planwagenfahrt eine Kaution nehmen, die liegt zwischen 50 und 100 €. Je nach eingeschätztem Risiko. Die Kaution ist vor Abfahrt in bar zu bezahlen und wird auch direkt wieder nach der Fahrt ausbezahlt, wenn es keinerlei Schwierigkeiten gibt. Eine Auszahlung der Kaution bedeutet nicht, dass hier eine Endabnahme erfolgt ist, wir behalten uns das Recht vor, Schäden oder sonstiges in Rechnung zu stellen, wenn das Fahrzeug wieder im Betrieb zurück ist und gesichtet worden ist. Der Wagen muss besenrein verlassen werden, auch wenn wir keine Kaution bei ihnen verlangt haben. Sollte der Fahrer die Kaution einbehalten, oder andere Gelder fordern!, halten sie sofort Rücksprache mit uns unter 0177 3000830. Dafür haben wir extra einen Notdienst! Sie müssen uns spätestens nach zwei Werktagen darüber informieren dass die Kaution einbehalten wurde. Dann können wir der Sache auch auf den Grund gehen und prüfen.

§5 Übergabe und Rückgabe der Räumlichkeit Planwagen (Fahrzeugmiete). Die Übergabe des Planwagens an den Kunden erfolgt, bei Betreten oder schmücken des Planwagens. Spätestens jedoch zur vereinbarten Startzeit. Die Rückgabe des Planwagens an uns erfolgt, wenn der Planwagen verlassen ist und besenrein übergeben wird. Das heißt, dass die Fahrer die Anweisung haben, dementsprechend ca. 10 bis 15 Minuten vor vereinbartem Fahrzeit Ende der Fahrt mit der Reinigung begonnen werden muss. Bei einer Mietzeit Überschreitung von mehr als 5 Minuten haben wir das Recht nachzuberechnen. Es wird dann halbstündlich abgerechnet.

§6 Fahrstrecke: Die Fahrstrecke kann mit dem Fahrer besprochen werden, es können natürlich auch Zwischenziele angefahren werden. Als Faustformel kann man ca. 10 bis 12 km/h die Stunde rechnen abzüglich Pausen. Diese Faustformel kann natürlich über oder unterschritten werden, je nach Gegebenheiten im Straßenverkehr. Dadurch finden keine Mietpreisminderungen oder Erhöhungen statt. Der Planwagen wird nach Zeit bezahlt und nicht nach gefahrenen Kilometer.

§7 Corona: Sollte es Vorschriften seitens der Landesregierung geben, liegt die Verantwortlichkeit zb. der Einhaltung der festen Sitzplatzordnung und vergabe sowie die Überprüfung das alle getestet, genesen, oder geimpft sind  bei den Auftraggeber der Ausflugsfahrt und wurde übertragen. Da niemand des Fuhrunternehmens mit an Bord des Wagens ist und eine dauernde Kontrolle nicht möglich ist.

§8 Haftung und Schäden: Der Auftraggeber ist verantwortlich für seine gesamte Gruppe, er Haftet z.b.  für Schäden und übernimmt die Reinigungskosten die entstehen wenn der Wagen nicht Besenrein verlassen wird. Sollte der Fahrer die Kaution einbehalten, oder andere Gelder fordern!, halten sie sofort Rücksprache mit uns unter 0177 3000830. Dafür haben wir extra einen Notdienst! Sie müssen uns spätestens nach zwei Werktagen darüber informieren dass die Kaution einbehalten wurde. Dann können wir der Sache auch auf den Grund gehen und prüfen.

§9 Anordnungen des Fahrers: Die Anordnungen des Fahrers ist zwingend Folge zu leisten.  Bei z.b. Störungen des Straßenverkehrs, herausschmeißen von Gegenständen, aussteigen während der Fahrt, rausspringen, Verstöße gegen die Anordnungen, ist der Fahrer berechtigt die Fahrt sofort zu beenden.

§10 Auflösung des Werkvertrages: Wenn sie den Werkvertrag auflösen möchten, müssen sie das schriftlich an uns senden. Per E-Mail reicht uns völlig aus. Bei Auflösung des Werkvertrages entfallen lediglich die eingesparten Kosten. Bei einer Planwagenfahrt sind das Diesel und eventuell auch Fahrerkosten, der Rest wird ihnen wie vertraglich vereinbart berechnet. Möchten sie den Vertrag kurz vor Beginn der Planwagenfahrt auflösen, müssen wir leider auch die Fahrerkosten berechnen.

§11 Wiederruf: Da es sich hier um ein Mietwagen bzw. Mietfahrzeug (Planwagen) handelt, ist der Widerruf laut Fernabsatzgesetz ausgeschlossen.