AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Reiseverträge Gerold Lübke Planwagenfahrten

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge, die zwischen dem

Reiseveranstalter (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) und dem Reisenden (nachfolgend

„Kunde“ genannt) abgeschlossen werden.

2. Abweichende Regelungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich

zwischen dem Veranstalter und dem Kunden vereinbart wurden.

3. Der Reiseveranstalter Gerold Lübke, Luiter Straße 10, 47506 Neukirchen-Vluyn, bietet auf

Grundlage dieser AGB touristische Planwagenfahrten an.

§ 2 Vertragsabschluss, Alter und Jugendschutz

1. Der Vertrag kommt durch die Buchung des Kunden und die Annahme der Buchung durch den

Veranstalter zustande. Die Buchung kann schriftlich, telefonisch oder über ein Online-

Formular erfolgen.

2. Mit der Buchung bestätigt der Kunde, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und mit

deren Geltung einverstanden ist.

3. Der den Buchungsauftrag vergebende Reiseteilnehmer schließt den Reisevertrag im Namen

aller der Gruppe zugehörigen Reisenden ab. Er ist bei Bestätigung des Buchungsauftrages

alleiniger Vertragspartner des Reiseveranstalters. Insbesondere bestätigt der die Buchung

abgebende Reiseteilnehmer, dass er für die Gesamtheit aller sich aus dem Reisevertrag

ergebenden Rechte und Pflichten für sich und alle weiteren Reiseteilnehmer eintritt.

4. Der Reiseteilnehmer versichert mit Abgabe des Buchungsauftrages an den Reiseveranstalter,

dass er das Mindestalter von 18 Jahren zum Zeitpunkt des Reiseantritts bereits erreicht hat.

Lichtbildausweise sind während der Reise von jedem Reiseteilnehmer mitzuführen und

insbesondere bei Aufforderung durch den Leistungsträger vor Ort vorzulegen.

5. Der Buchende Reiseteilnehmer muss darauf achten das das Jugendschutzgesetzt eingehalten

wird, da er die Aufsicht und Verantwortung der Gruppe hat. Es wird kein Personal vom

Reiseveranstalter auf den Planwagen sein.

6. Der Abschluss des Reisevertrages bedarf keiner bestimmten Form. Mit dem Auftrag zur

Organisation einer Reise kommt zwischen dem Reiseteilnehmer und dem Reiseveranstalter

ein Reisevertrag zustande.

7. Bei Eingang der Buchung bestätigt der Reiseveranstalter den Erhalt des Auftrags per E-Mail.

Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vertrages dar.

8. Der Reiseteilnehmer ist ab dem Erhalt der Eingangsbestätigung sieben Tage an den von ihm

übersandten Buchungsauftrag gebunden.

9. Der Reiseveranstalter überprüft nach Erhalt des Buchungsauftrages unverzüglich die

Verfügbarkeit der gewünschten Reiseleistungen. Sind die Leistungen wie gebucht verfügbar,

bestätigt der Reiseveranstalter die Reiseleistungen auf an den Reiseteilnehmer zurück.

Hiermit kommt zwischen dem Reiseteilnehmer und dem Veranstalter ein verbindlicher

Reisevertrag zustande.

10.

§ 3 Leistungen des Veranstalters

1. Der Umfang der vertraglichen Reiseleistungen ergibt sich aus der Reisebeschreibung im

Katalog, auf der Website des Veranstalters oder in der Bestätigungsmail des Veranstalters.

Alle Angaben, insbesondere zu Preisen, Reiseabläufen, sind verbindlich, sofern nicht

ausdrücklich anders angegeben.

2. Sollte der Veranstalter nach Vertragsabschluss wesentliche Änderungen vornehmen müssen

(z. B. Änderung der Start- und Zieladresse), wird der Kunde unverzüglich darüber informiert

und hat das Recht, wenn die Start- und/oder Zieladresse mehr als 2km von der

Ursprünglichen Start und Zieladresse innerhalb einer angemessenen Frist des Vertrages

zurückzutreten oder einen alternativen Reisevorschlag anzunehmen.

§ 4 Reisepreis, Fahrtzeit und Zubehör

1. Der vereinbarte Reisepreis ist in der Bestätigung des Vertrages enthalten und umfasst

sämtliche Leistungen, die ausdrücklich als Teil der Reise beschrieben sind.

2. Zusatzleistungen (z. B. Versicherungspakete, Reiserücktritt) sind nicht im Reisepreis enthalten

und müssen separat gebucht und bezahlt werden, wenn möglich.

3. Alle Preisangaben sind Endpreise. Etwaige Änderungen der Mehrwertsteuer oder anderer

Abgaben werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

4. Eine spontane Verlängerung der Fahrtzeit ist leider nicht immer möglich und muss mit

unserem Büro 0177-3000830 abgesprochen werden. Absprachen mit dem Fahrer haben

keine Gültigkeit.

5. Der Reisepreis ist für die gebuchte Zeit, nicht für die gefahrene Strecke. Sollte die Fahrtzeit

für die in der Buchung angegebene Zeit nicht ausreichen, durch z. B. (Stau, Umleitungen,

Straßensperrungen) muss der Kunde vor Ort in bar die längere Zeit bezahlen. Wir rechnen im

30-Minuten-Takt ab. Der Kunde muss den Wagen besenrein verlassen, das Schmücken und

Abschmücken gehört zur Reisezeit (Nutzungszeit). Daher ist das Fahrzeug in der Regel ca. 15

min. vorher an der angegebenen Zieladresse in der Buchung, um die Buchungszeit

einzuhalten. Sollte das Verlassen und/oder die Reinigung, Abschmücken, Leerräumen durch

Wenn es beim Kunden länger dauert, muss der Kunde die längere Zeit wie im Angebot vor Ort in bar nachbezahlen.

6. Zubehör wie z. B. Musikanlage und Heizung wird meist kostenlos angeboten. Der Reisepreis kann nicht gemindert werden, wenn dieses Zubehör kostenlos von uns angeboten wird. Wenn Kosten für dieses Zubehör extra angefallen sind, können diese bei Defekt um den Preis gemindert werden, wie diese vorher berechnet worden sind. Kosten für Zubehör werden in der Auftragsbestätigung extra aufgeführt.

7. Die Mietzeit beginnt ab Nutzung, oder zum vereinbarten Zeitpunkt. Wenn der Fahrer später kommt, dann ab dieser Zeit und würde dann die Verspätung länger fahren.

§ 5 Kaution

1. Ist als Sicherheit für eventuelle Schäden oder Verschmutzungen während der Fahrt vorgesehen, die der Kunde verursacht.

2. Für den Fall gedacht, dass zusätzliche Kosten entstehen.

3. Für die Sicherheit des Veranstalters, falls etwas Unvorhergesehenes passiert.

4. Die Kaution beträgt in der Regel zwischen 50€ und 100€ und wird in bar vor Antritt der Fahrt

beim Fahrer abgegeben, der Kunde erhält dafür als Quittung eine Kautionsmarke. Nach der

Fahrt wird wieder zurückgetauscht, wenn die oben genannten Punkte nicht zu beanstanden

sind.

5. Eine ausgezahlte Kaution befreit den Kunden nicht von den oberen Punkten 1–4.

§ 6 Zahlung

1. Der Kunde kann verpflichtet werden, eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises

innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten, sofern im Vertrag

nichts anderes vereinbart wurde.

2. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen, es sei denn, der Vertrag

sieht etwas anderes vor, z. B. Barzahlung vor Ort.

3. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so behält sich der Veranstalter

vor, den Vertrag zu kündigen und eine Stornogebühr gemäß § 7 zu erheben.

4. Eine Neuerstellung der Rechnung, durch falsche Angaben vom Kunden, berechnen wir mit 20,– €.

§ 7 Rücktritt, Widerruf durch den Kunden

1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist dem

Veranstalter schriftlich mitzuteilen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim

Veranstalter.

2. Der Veranstalter kann dem Kunden Entschädigung in Rechnung stellen, die abhängig vom

Zeitpunkt des Rücktritts sind. Die Entschädigung beträgt:

o Bis 90 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises

o 89 bis 60 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises

o 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises

o 29 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises

o weniger als 14 Tage vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises

o Am Tag der Reise 95 % des Reisepreises.

3. Bei der Berechnung dieser Gebühren sind ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich

mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt.

4. Der Kunde kann den Rücktritt durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung

abmildern, diese wird aber von uns nicht angeboten. Und müsste extern abgeschlossen

werden.

5. Es besteht keine Möglichkeit, die Buchung zu widerrufen. Ein Widerrufsrecht besteht gem. §

312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Dienstleistungsverträgen, die im Zusammenhang mit

Freizeitbetätigungen stehen und bei denen vertraglich die Erbringung an einem spezifisch

vereinbarten Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Bei den von uns angebotenen Events und

Reisen handelt es sich um solche Dienstleistungsverträge.

§ 8 Rücktritt durch den Veranstalter

1. Der Veranstalter kann den Vertrag kündigen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn:

höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg) die Durchführung der Reise

unmöglich macht.

Witterungsbedingungen, die die Fahrt gefährden, wie z. B. Glatteis, Sturm.

2. In diesen Fällen erhält der Kunde den bereits gezahlten Reisepreis zurück, weitergehende

Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 9 Änderungen der Reiseleistungen

1. Der Veranstalter kann nach Vertragsschluss Änderungen der Reiseleistung vornehmen, wenn

dies erforderlich wird und der Kunde dem zustimmt. Wenn die Änderungen den wesentlichen

Inhalt der Reise betreffen, hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Kosten zu stornieren.

2. Bei Änderungen von weniger als 10% des Reisepreises kann der Kunde eine Minderung des

Preises verlangen, es sei denn, die Änderung wurde ausdrücklich und im Vorfeld vereinbart.

§ 10 Pflichten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen (z. B. Datum, Uhrzeit, Start und Zielorte)

rechtzeitig zu überprüfen und den Veranstalter unverzüglich auf etwaige Unstimmigkeiten

hinzuweisen. Ansonsten gilt der §6, wenn die Fahrt durch nicht überprüfte falsche Daten

nicht durchführbar ist und dadurch ausfallen muss.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Natur schonend zu behandeln, und auf Naturschutz ist zu

achten. Müll muss nach der Fahrt selbstständig entsorgt werden und der Wagen ist besenrein

zu verlassen.

3. Es dürfen keine Gegenstände aus dem Fahrzeug geworfen werden, dieses führt zu sofortigem

Ende der Fahrt, sowie das gefährliche Aussteigen während der Fahrt, auch ein Aussteigen im

geparkten Zustand aus dem Fahrzeug ist nur im ein und ausstieg gestattet, alles an führt zum

Beenden der Reise.

4. Der Kunde haftet dem Veranstalter gegenüber für den Verlust sowie die Beschädigung von

Ausstattung und Ausrüstungsgegenständen in Höhe des

5. Wiederbeschaffungswertes, soweit diese nicht ursächlich durch ein Verschulden des

Veranstalters oder seines Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Die Haftung umfasst auch die

Übernahme der Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Freistellung von

Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, anderer Teilnehmer).

§ 11 Haftung des Veranstalters

1. Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten

Reiseleistungen, es sei denn, die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung der

Leistungen beruht auf Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. höhere

Gewalt).

2. Für Schäden, die nicht auf der Erbringung der Reiseleistung beruhen (z. B. Verlust von Gepäck

oder Unfälle), übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

§ 12 Versicherungen

1. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung (z. B.

Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung), übernimmt jedoch keine Haftung für

deren Abschluss.

2. Der Kunde ist selbst verantwortlich für den Abschluss von Reiseversicherungen.

§ 13 Datenschutz

1. Der Veranstalter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den

Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verarbeiten und zu schützen.

2. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung des

Veranstalters.

§ 14 Gerichtsstand

1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reiseteilnehmer und dem Reiseveranstalter findet

ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

2. Der Reiseteilnehmer kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

3. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des

Reiseteilnehmers maßgebend. Für Klagen gegen Reiseteilnehmer bzw. Vertragspartner des

Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder

Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltssitz im Ausland haben, oder

deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltssitz zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist,

wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt der

Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die

dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.